Milieuschutz kl


Seit Juli 2016 ist für das Gebiet "Rixdorf" die Milieuschutzverordnung in Kraft. In Milieuschutzgebieten sind Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Zielgruppe ist die vorhandene Wohnbevölkerung, Neubau oder Ladenlokale sind hiervon nicht betroffen. Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auch auf bauordnungsrechtlich genehmigungsfreie Vorhaben wie z.B. energetische Sanierung, oder Grundrissveränderungen ohne tragende Wände.
Orientierung für die Frage, welche Maßnahmen aus Sicht des Milieuschutz problematisch sind, bieten die Neuköllner Genehmigungskriterien, welche im Amtsblatt von Berlin am 26.02.2016 veröffentlicht wurden.

Die festgesetzte Milieuschutz-Verordnung für das Gebiet Rixdorf finden Sie auf der >> Homepage des Bezirksamtes Neukölln.

Es gibt in Neukölln jedoch keine Überlegungen zur Nutzung des Vorkaufsrechts. Das Instrument gibt Kommunen die Möglichkeit, einen Kaufvertrag zu übernehmen und ein Haus zu erwerben.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge zum Milieuschutz sind die bezirklichen Mitarbeiter der a-Gruppe. Das Gebiet "Rixdorf" wird von Frau Kathrin Burkhardt betreut, Telefon: 90239-3511, Raum A 421.
Anträge zur Umwandlung in Wohn- und Teileigentum für alle Gebiete betreut Herr Julian Thomas, Durchwahl - 3467, Raum A 420. Die Sprechstunden sind wie üblich Di und Do 9-12:00 Uhr, auch in den Ferien.

Ort:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Rathaus Altbau/Eingang Donaustraße

Wer sich auch, aber nicht nur, zu Fragen des Mileuschutzes und der eigenen mietrechtlichen Situation beraten lassen möchte, kann dies jeden 1 . und 3. Montag im Monat zwischen 17-19 Uhr im  Büro des Quartiersmanagements, Donaustr. 78 tun.

Bernhard Stelzl, www.richard-quartier.de
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Info-Veranstaltung im Quartiersbüro Ganghoferstraße

Das QM hatte am 5.12.2016 alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung über den im Sommer durch die Neuköllner BVV verabschiedeten Milieuschutz für fünf Neuköllner Gebiete eingeladen. Herr Türk vom Neuköllner Stadtplanungsamt informierte die Besucher der Veranstaltung über die der Verordnung zugrunde liegenden Untersuchungen in den Gebieten und über die ((bau-)rechtlichen) Grundlagen und Auswirkungen der Milieuschutzverordnung. Im Auftrag der Berliner Mietergemeinschaft e.V. erklärte Rechtsanwältin Richter welche konkreten Folgen der Milieuschutz für Mieter hat.
Im Anschluss nutzten die Teilnehmer*innen der Veranstaltung die Gelegenheit, den beiden Referenten und dem anwesenden Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Herrn Biedermann, Fragen zu stellen, auch zu ihren eigenen, teils problematischen Mietverhältnissen. In der sich anschließenden Diskussion und in den Antworten der Referenten zeigte sich ganz konkret wo die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Milieuschutzverordnung für Mieter liegen.

Mathias Hühn, QM Ganghoferstraße