Die Koalition setzt auf die Sicherung des sozialen Zusammenhalts der Stadtteile als zentrale Aufgabe einer übergreifenden, integrierten Stadtentwicklungspolitik. Zivilgesellschaftliches Engagement, partizipative Strategien und ein integrales Handeln der unterschiedlichen Fachpolitiken und Verwaltungsebenen bilden dabei die Grundlagen für eine solidarische Zukunftsperspektive Berlins. Mit der Sozialraumorientierung richten wir den Blick auf die Entwicklung der Quartiere und Stadtteile.
Quartiersmanagement und „Aktionsräume plus“.
Das Berliner Quartiersmanagement hat sich als lokale Strukturanpassungsstrategie bewährt. Wir werden Gebiete mit prekären Nachbarschaften weiter stabilisieren und Quartiere, die sich konsolidiert haben, in die Regelbetreuung kommunaler Daseinsvorsorge überführen. [...]
Wir werden auch unter veränderten Finanzierungsbedingungen der Städtebauförderung das Berliner Quartiersmanagement im bisherigen Umfang und der bisherigen finanziellen Ausstattung fortführen und entsprechende Landesmittel bereitstellen.
Durch eine stärkere Vernetzung von Bezirk und Senat sollen fachübergreifende Ansätze zur Verbesserung der Bildungschancen und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden. Förderprogramme werden besser vernetzt und neue Partner eingebunden.

Städtebauförderung
Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, dass die Programme zur Städtebauförderung wieder auf das Niveau des Programmjahres 2010 aufgestockt werden. Bei der inhaltlichen Ausrichtung geht es um die Stärkung der Quartiere und Zentren als attraktive Wohn- und Arbeitsorte (...), die Anpassung der Quartiere an demografische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen (...), Fragen der sozialen Stadtentwicklung (Programm „Soziale Stadt“) sowie die Bewahrung und Entwicklung des baukulturellen Erbes (...) und die Qualifizierung des Wohnungsbestands.
Sollte dies nicht möglich sein, werden wir uns dafür einsetzen, dass die fehlenden Mittel durch die Bündelung der Programme anderer Ministerien und/oder durch ein Ergänzungsprogramm des Landes Berlin zur Verfügung gestellt werden.”

(Quelle: Koalitionsvereinbarung 2011-2016)